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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Die Firma "HEIKOSPRINT" GmbH - vermittelt die Beförderung eiliger Kleinsendungen und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen. Die Transporte unterliegen den "Allgemeinen Güternah-Verkehrsbedingungen" (AGNB), auch soweit es sich um Transporte über die Nahzone hinaus handelt, soweit nicht im nachfolgenden Text abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Leistungen und Preise 1. Es werden alle Kleinsendungen, die sich für die Beförderung mit PKW im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) eignen zum Transport vermittelt. 2. Alle Sendungen, die dem sog. Postmonopol (§2 PostG) unterliegen, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Weitere Transportausschlüsse nach "AGNB" bleiben unberührt. 3. Grundlage des zuzahlenden Entgeldes ist der jeweils gültige Tarif. Die Bezahlung muß spätestens bei Ablieferung der Sendung an den auftragnehmenden Kurierfahrer erfolgen. Ausnahmen von dieser Regelung sind nur durch ausdrücklich getroffene Kreditvereinbarungen möglich.

III. Übernahme und Ablieferung 1. Der Auftraggeber hat für eine zum Transport geeignete Verpackung Sorge zu tragen. Die Gefahr unzureichender Verpackung trägt allein der Auftraggeber. 2. Ist der Empfänger einer Sendung nicht zu erreichen ist der Kurier berechtigt, die Sendung einem vertrauenswürdigen Dritten auszuhändigen. Sofern durch die Nichtanwesenheit des Empfängers Mehrkosten entstehen, werden diese gesondert berechnet. 3. Eine Ablieferungsquittung muß ausdrücklich beauftragt werden.

IV. Haftung und Schäden 1.Für Verlust, Teilverlust oder Beschädigung von Sendungen in der Zeit zwischen Übernahme zur Beförderung und der Ablieferung haftet der Kurierfahrer nach den Bestimmungen der"AGNB" bis zu 100.000,-DM / 51.129,44€. Die Schadenabwicklung übernimmt die Zentrale. Regreßansprüche der Auftraggeber sind unverzüglich der Zentrale anzuzeigen. 2. Ein geltend gemachter Anspruch wird solange nicht bearbeitet, bis sämtliche Beförderungsgebühren bezahlt sind. Der als Anspruch geltend gemachte Betrag darf nicht von den geschuldeten Beförderungsgebühren in Abzug gebracht werden. 3. Die Zentrale haftet auch nach den Bestimmungen der "AGNB" für Schäden, die bei einem von ihr beauftragten Subunternehmer eingetreten sind. 4. Für Bruchschäden, die an Glas und allen anderen bruchempfindlichen Gegenständen auftreten, haften wir und der auftragnehmende Kurier nur, wenn die zur Beförderung übernommenen Gegenstände sachgemäß gegen Schlag und Stoß verpackt sind. Für Funktionsstörungen bei zum Transport übernommenen Gütern (elektrische oder elektronische Geräte) wird insoweit Haftung übernommen, als nachgewiesen wird, daß die Fehlfunktion auf unserem Verschulden beruht. 5. Im City Bereich ist die Haftung für Vermögensschäden bei nachgewiesenem Verschulden des Kuriers/der Vermittlungszentrale auf 10.000,-DM / 5.112,94€ beschränkt. Im Overnight-Bereich ist die Haftung für Vermögensschäden auf 1.000,-DM / 511,29€ beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für alle sonstigen Vermögensschäden, für die wir laut § 16 AGNB einzutreten hätten, sowie für alle sonstigen Schäden. 6. Für Sondertransporte, die über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinausgehen, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Hiermit kann der auftraggebende Kunde auch die Zentrale beauftragen. 7. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Unberührt davon bleibt die Haftung bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenherbeiführung.

V. Verjährung Sämtliche Ansprüche gegen uns, die Kurierfahrer oder unsere Erfüllungsgehilfen, verjähren in 6 Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruches, spätestens mit der Ablieferung unseres Kuriergutes.

VI. Gerichtsstand Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.